ASV "Früh-Auf" Blunk 
 
 
 
 
Home
Der Verein

Für unsere Gastangler

Bildergalerie
Für unsere Gastangler
 
Sollten Sie Lust gekriegt haben, an unseren Gewässern angeln zu wollen, sind Sie natürlich herzlich dazu eingeladen. Der Blunker und Nehmser See stehen Ihnen zur Verfügung. Hier sind einige Informationen für Sie:
 
Angelscheine und -gebühren 2009
Tagesschein:6 €
Nachtschein:12 €
Wochenschein:25 €
Jahresschein:110 €
  • Der Erlaubnisschein berechtigt zum Angeln sowohl am Blunker und Nehmser See.
  • Mit dem Tages- und Wochenschein kann tagsüber von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geangelt werden.
  • Der Nachtschein berechtigt zum Angeln von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages.
  • Der Jahresschein ist ab Kaufdatum ein volles Jahr gültig.
 
Schlüsselpfand
Jahresscheininhaber haben die Möglichkeit, sich gegen ein Pfand von €25,-- einen Schlüssel für das Tor zur Zufahrt zum Blunker See zu leihen. Dieser Schlüssel ist nach Ende der Gültigkeit des Erlaubnisscheines wieder an der Ausgabestelle abzugeben. Das Pfand wird zurückgegeben.
 
Ausgabestellen

Gaststätte "Zum alten Bahnhof"
Bahnhofstr. 8
23813 Blunk
Tel.: 04557/209

Ferienhof Carstensen
Muggesfelder Str. 2
23813 Nehms
Tel.: 04557/98290

Gasthof Turmschänke Lutz Frank
Am Burggraben 1
23823 Seedorf
Tel.: 04555/478
www.turmschaenke-seedorf.de

Angelshop Rönnau
Chausseebaum 5a
23795 Klein Rönnau
Tel.: 04551/856776
Öffnungszeiten:
  Di-Fr: 10-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
  Sa: 9-13.00 Uhr

Holger Schramm
Lehmberg 1
23813 Nehms
Tel.: 04555/719748

Detlef Pape
Segeberger Str. 31
23813 Blunk
Tel.: 04557/383

Manfred Polinowski
Schulstr. 16
23821 Quaal
Tel.: 04559/573

Matthias Winkelmann
Feldstr. 23
24619 Bornhöved
Tel.: 04323/7608

 
 
Angelzeiten, Schutzzonen und Bootsbenutzung
Bitte beachten Sie, dass das Angeln - mit Ausnahme des Nachtangelscheines - in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet ist. Die Zeiten entnehmen Sie bitte der aktuellen Tageszeitung bzw. entsprechenden Kalendern. Es besteht ein Nachtangelverbot. Dieses Verbot gilt nicht für Inhaber eines gültigen Jahresscheines bzw. Nachtangelscheines.
Bitte beachten Sie bei der Angelei die auf den Erlaubnisscheinen gekennzeichneten Schutzzonen. Diese sind ganzjährig eingerichtet.
Die Verwendung von Wasserfahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.
 
© 2009 ASV Blunk/mno